Kosten einer Reaktivierung

Der Weg zur Wiederinbetriebnahme

Der Weg von der ersten Idee einer Bahnreaktivierung bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme ist ein mehrstufiger Prozess, der eine sorgfältige Planung, politische Entscheidungen und eine gesicherte Finanzierung voraussetzt. Am Anfang steht in der Regel eine Machbarkeitsstudie. Dabei wird untersucht, ob eine Reaktivierung der Strecke technisch, betrieblich, wirtschaftlich und verkehrlich grundsätzlich möglich ist. Betrachtet werden unter anderem der Zustand der vorhandenen Infrastruktur, mögliche Fahrgastzahlen, notwendige Investitionen sowie verschiedene Varianten für den späteren Betrieb. Die Machbarkeitsstudie schafft damit eine erste belastbare Grundlage für die weiteren Entscheidungen.


Auf dieser Grundlage kann anschließend eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) durchgeführt werden. Sie stellt den zu erwartenden Nutzen den notwendigen Kosten einer Reaktivierung gegenüber. Dabei werden nicht nur die direkten finanziellen Auswirkungen betrachtet. Auch Faktoren wie eingesparte Autofahrten, eine bessere Erreichbarkeit, Umweltwirkungen, Zeitgewinne für Fahrgäste und eine mögliche Stärkung der regionalen Entwicklung können berücksichtigt werden. Ein positives Ergebnis der NKU ist von großer Bedeutung, da es die Grundlage dafür schaffen kann, dass das Projekt in weitere Förder- und Planungsprozesse aufgenommen wird.


Darauf folgt die politische Entscheidungsfindung. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der NKU werden den zuständigen politischen Gremien vorgestellt. Auf dieser Basis müssen die beteiligten Kommunen, Landkreise, das Land sowie der Infrastrukturunternehmer entscheiden, ob das Projekt weiterverfolgt werden soll. Eine positive politische Entscheidung ist dabei ein entscheidender Schritt, da sie den notwendigen Rückhalt für die weiteren Planungen und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln schafft.


Nach der politischen Grundsatzentscheidung beginnt die konkrete Planung und Vorbereitung der Umsetzung. Dazu gehören unter anderem die detaillierte Planung der Infrastruktur, die Abstimmung mit den zuständigen Behörden, die Planung von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie die Vorbereitung der notwendigen Genehmigungs- und Planungsverfahren. Gleichzeitig müssen die Finanzierung und mögliche Fördermittel endgültig gesichert werden.


Sind die erforderlichen Genehmigungen erteilt und die Finanzierung gesichert, kann schließlich die bauliche Umsetzung beginnen. Die vorhandene Strecke wird, soweit erforderlich, erneuert oder vollständig wiederhergestellt. Gleise, Bahnübergänge, Brücken, Signalanlagen, Bahnhöfe und Haltepunkte werden modernisiert oder neu errichtet.




Am Ende dieses Prozesses steht die Wiederaufnahme des regelmäßigen Personenverkehrs. Aus einer zunächst nur untersuchten Idee entsteht damit Schritt für Schritt eine konkrete Verkehrsinfrastruktur, die langfristig die Mobilität der Bevölkerung verbessern, Straßen entlasten und einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region leisten kann. Entscheidend ist dabei, dass jeder einzelne Schritt auf den Ergebnissen des vorherigen aufbaut: Die Machbarkeitsstudie schafft die Grundlage für die NKU, deren Ergebnis unterstützt die politische Entscheidungsfindung, und diese wiederum ermöglicht die weitere Planung und letztlich die bauliche Umsetzung.

Machbarkeitsuntersuchung

Nutzen Kosten Untersuchung

Beschlussfassung der Politik

Bauliche Umsetzung

Fördermittel des Bundes

Das Gemeinde Verkehrs Finanzierungsgesetz GVFG schafft eine gute Grundlage zur Förderung durch den Bund für solche Reaktivierungsvorhaben.

Der Bund fördert in der Regel solche Reaktivierungen von 90%. Die Übrigen 10% muss der Streckenbetreiber selbst aufbringen.

Insofern werden Gemeinden und Kreise nicht belastet.

Der einzige Punkt, welche die Gemeinden mit zu tragen haben, sind die Park + Ride Anlagen, also die öffentlichen Parkplätze der Bahnhöfe. Diese werden aber ebenfalls mindestens
75% durch das Land Hessen gefördert, Grundlage ist das Mobilitätsfördergesetz.

Zudem kann gemäß der:
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz weitere bis zu 10 % der P+R Anlagen der Gemeinden gefördert werden, abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit bzw. überörtlicher Bedeutung.